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Informationen zum Jugendschutz

 
Eine Lieferung von alkoholischen Getränken und Tabakwaren erfolgt dem Jugendschutzgesetz entsprechend nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Lieferung der Waren erfolgt in Versandkartons, die mit einem roten Aufkleber gekennzeichnet sind:

 
STOP!                                                
Kein Tabak und Alkohol an Minderjährige!
Dieses Paket darf nur an Personen übergeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben! Personalausweis zeigen lassen!
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